Brandmeldeanlagen

Löffler Sicherheitssysteme | Ihr Partner für Sicherheitssysteme und Automatiktüren in Leipzig

Die Planung und Errichtung von Brandmeldeanlagen gehört zu unserem Fachbereich. Dabei bieten wir Ihnen sowohl kleine Hausalarmanlagen als auch umfangreiche Brandmeldesysteme.

Vor allem der betriebliche Brandschutz ist eine komplexe und auf den ersten Blick auch eine recht undurchsichtige Thematik. Besonders dann, wenn man zum ersten Mal damit konfrontiert wird, ergeben sich zahlreiche Fragestellungen. Brandmeldeanlagen (BMA) sind komplexe Systeme der Gebäudesicherheitstechnik. Eine Brandmeldeanlage dient der frühzeitigen Branderkennung. Ihr Einsatzzweck ist es, materielle und immaterielle Schäden, beispielsweise Personenschäden, durch eine rechtzeitige Erkennung und Lokalisierung des Brandes so gering wie möglich zu halten.

Die Notwendigkeit einer BMA sowie Art und Umfang ihrer Funktionalitäten, hängt von der Art und dem Nutzungszweck des Gebäudes ab. Auch das Alter des jeweiligen Gebäudes kann eine Rolle spielen.

Brände möglichst früh erkennen

Die Gefahr der Entstehung eines Brandes ist immer präsent. Durchschnittlich 184.500 registrierte Brände / Jahr (Quelle: Statista), alleine in Deutschland, sprechen ein klares Bild und sorgen für Schäden in Milliardenhöhe.

Brandmeldeanlagen (BMA) dienen der Gefahrenabwehr- und Vermeidung und nehmen dabei eine zentrale Rolle im Rahmen der Gebäudetechnik ein. Sie dienen der frühzeitigen Branderkennung und helfen, etwaige Schäden so gering wie möglich zu halten.

Je früher ein Brand erkannt wird, desto eher kann eine Evakuierung erfolgen. Darüber hinaus zählt jede Sekunde, um eine Hilfe leistende Stelle (z.B. Wachdienst, Feuerwehr o. Pförtner) zu benachrichtigen. Neben der reinen Information ist die die Brandmeldeanlage dabei in der Lage, Brandschutzeinrichtungen anzusteuern.

So können beispielsweise Brandschutztüren automatisch bei Erkennung eines Brandes verschlossen werden. Tore werden automatisch geöffnet, um die Einfahrt für die Feuerwehr zu erleichtern. Für den Zutritt ins Gebäude wird die Klappe für das Feuerwehrschlüsseldepot geöffnet und der Zugang zu den Feuerwehrlaufkarten ermöglicht.

Auch die Rauch- und Wärmeabzugsanlage kann von der Brandmeldeanlage angesteuert werden, damit der Rauch oder schädliche Dämpfe durch die Dachfenster ausgeleitet werden.

Die frühzeitige Erkennung eines Brandes ist entscheidend für die daraus resultierende Gefahr für den Menschen sowie die sich ergebende Schadenshöhe. So lassen sich mittels einer Brandmeldeanlage frühzeitige Maßnahmen zur Abschottung eines Brandes einleiten. Der Zugang für die Feuerwehr wird dadurch erheblich erleichtert. Das Einleiten von Löschmaßnahmen kann früher erfolgen.

Ohne den Einsatz einer Brandmeldeanlage bleibt es i. d. R. dem Zufall überlassen, ob ein Brand bereits in der Entstehungsphase erkannt wird. Schlagen bereits Flammen oder dichte Rauchschwaden aus dem Gebäude, ist eine effektive und effiziente Brandbekämpfung oftmals nur sehr schwierig möglich.

Woraus besteht eine Brandmeldeanlage?

Eine Brandmeldeanlage besteht aus zentralen und dezentralen Komponenten. Die zentrale Funktion nimmt hierbei die Brandmeldezentrale (BMZ) ein. Sie ist der wichtigste Bestandteil der gesamten Anlage. Die BMZ nimmt sämtliche Informationen der Sensoren auf und steuert die Maßnahmen zur Brandbekämpfung.

Sie ist darüber hinaus i. d. R. die erste zentrale Anlaufstelle für die Feuerwehr. Der Zugang zum Gebäude erfolgt üblicherweise über einen hinterlegten Schlüssel, welcher sich im außerhalb angebrachten Feuerwehrschlüsseldepot (FSD) befindet. Um den Brandort schnellstmöglich lokalisieren und erste Maßnahmen einleiten zu können, enthält die BMA:

  • Feuerwehrlaufkarten
  • Feuerwehr-Bedienfeld (FBF)
  • Feuerwehr-Anzeigetableau (FAT)
  • Bedieneinrichtung (optional)
  • Sprechstelle für Durchsagen (optional)

Die Branderkennung selbst erfolgt durch im Gebäude verteilte automatische Brandmelder. Diese werden durch den Einsatz von Handfeuermeldern ergänzt. Sie dienen der manuellen Auslösung eines Feueralarms.

Weitere Bestandteile einer Brandmeldeanlage sind optische und akustische Signalgeber zur Warnung. Dies können z. B. Blitzleuchten und Sirenen sein. Zusätzlich können ebenfalls Schnittstellen zur automatischen Ansteuerung von Brandschutzeinrichtungen, wie z. B. Feuerschutzklappen, zu einer BMA gehören.

Die Vernetzung der einzelnen Komponenten erfolgt über einen Datenbus. Die Anordnung erfolgt in einem oder mehreren Ringen. Das sog. Ringbusnetz bietet den Vorteil, dass die Anlage bei Ausfall einer Seite der Leitung alle Komponenten über die andere Seite der Leitung erreichen kann.

Wir verwenden Brandmeldeanlagen folgender Hersteller
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Wartung und Instandhaltung

In Anlehnung an die allgemeine Norm DIN 31051 und DIN EN 13306 beinhaltet die Wartung einer Brandmeldeanlage alle Maßnahmen zur Erhaltung der Funktionsbereitschaft sowie der Verzögerung des Abbaus. Es ist sicherzustellen, dass der funktionsfähige Zustand erhalten bleibt oder bei Ausfall wiederhergestellt wird.

In den meisten Fällen ist eine regelmäßige Inspektion und Wartung der Brandmeldeanlage von der zuständigen Aufsichtsbehörde gemäß DIN 14675 vorgeschrieben und somit zwingend erforderlich. Eine fehlerfreie Brandmeldeanlage bildet darüber hinaus die Grundlage für Ihren Versicherungsschutz.

Gesetzlichen Vorschriften

Sowohl bei der Installation als auch dem Betrieb von Brandmeldeanlagen sind eine ganze Reihe von rechtlichen Normen und Gesetzmäßigkeiten zu beachten. Darüber hinaus können individuelle bauaufsichliche Forderungen diese ergänzen.

Neben vertragsrechtlichen Grundlagen (z. B. BGB) sind die Vorschriften der Berufsgenossenschaften, Versicherungen, der gesetzlichen Unfallkassen und insbesondere die Musterbauordnung (MBO), die Landesbauordnungen (LBO) sowie verschiedene Sonderbauordnungen zu beachten. Beispiele für letztere sind u. a. die Beherbergungsstättenverordnung oder die Verordnungen und Richtlinien für Krankenhäuser und Alten- und Pflegeheime.

Diese allgemeinen Verordnungen legen in aller Regel fest, in welchen Objekten sicherheitstechnische Anlagen, wie bspw. Brandmeldeanlagen, verbaut werden müssen. Die detaillierte Ausprägung sowie konkrete Anforderungen werden im Rahmen der einzelnen Baugenehmigungen für ein Objekt definiert. Hier kann die zuständige Baubehörde weitere Vorgaben für sicherungstechnische Maßnahmen und Anforderungen an die Brandmeldeanlage stellen. Eine frühzeitige Abstimmung mit der zuständigen Baubehörde ist daher in jedem Fall zu empfehlen.

Unser Service ist herstellerunabhängig

Wir bieten Ihnen für fast alle Hersteller von Brandmelde- und Hausalarmanlagen, unabhängig von Fabrikat und Alter, unseren Reparatur- und Wartungsservice an. Unser Serviceteam ist umfassend geschult und greift auf umfangreiche, jahrzehntelange Erfahrung zurück.

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