Setzen Sie auf Abschreckung
Unsere Einbruchmeldeanlagen bieten hier einen wirkungsvollen Schutz. Denn durch ihre Meldewirkung wird das Risiko für den Einbrecher, entdeckt zu werden, wesentlich erhöht. Zudem kann eine hilfeleistende Stelle per Fernalarm (wie z.B. einen Wachdienst) informiert werden.
Einbruchspezialisten der Kriminalpolizei raten, nur Sicherheitstechnik zu verbauen, die entsprechend geprüft und zertifiziert ist.
Als zertifizierter Errichterbetrieb verwenden wir anerkannte Sicherheitstechnik führender Hersteller für Ihre Gebäude oder Räume, damit Sie sich jederzeit rund um geschützt fühlen können.
Türen und Fenster sichern durch Außenhautüberwachung
Die sogenannte Außenhautüberwachung dient zur Sicherung aller Schwachstellen, die von außen angreifbar sind, wie Türen und Fenster.
Versucht ein Täter, Türen aufzubrechen oder Fenster aufzuhebeln, wird dies durch Magnetkontakte erkannt. Diese registrieren schon eine Öffnung im Bereich weniger Millimeter. Lichtkuppeln und große Fensterfronten können unauffällig mit Lichtvorhängen geschützt werden. Aber auch Wertgegenstände wie Gemälde oder Sammlerstücke lassen sich auf diese Weise überwachen.
Die Außenhautüberwachung hat zwei wesentliche Vorteile: Zum einen erfolgt die Alarmierung bereits, bevor Täter eingedrungen sind. Zum anderen kann die Anlage auch bei Anwesenheit, zum Beispiel nachts, eingeschalten werden.
Räume sichern durch Fallenüberwachung
Um Räume bestmöglich vor Einbrechern zu schützen, werden Bereiche, die Täter mit hoher Wahrscheinlichkeit betreten, überwacht. Neben der Außenhautüberwachung gehört die so genannte „Fallenüberwachung“ zur Sicherheit des Gebäudes. Bereiche, die Täter mit hoher Wahrscheinlichkeit betreten, werden mit Bewegungsmeldern überwacht.
Je nach Funktionsart haben die Melder unterschiedliche Bezeichnungen, wie zum Beispiel Infrarot-Bewegungsmelder, Ultraschall-Bewegungsmelder, Mikrowellen-Bewegungsmelder oder eine Kombination aus zwei unterschiedlichen Prinzipien.
Auch hier kann die Anlage bei Anwesenheit, zum Beispiel nachts, eingeschalten werden.
Alarmierung
Die Alarmierung erfolgt auf drei Arten:
Die interne Alarmierung:
Sie warnt anwesende Personen vor Gefahrenzuständen wie Einbruch oder Gasaustritt. Zu diesem Zweck werden Internsignalgeber eingesetzt, die im ganzen Haus hörbar sind. Das Signal dieser Internsignalgeber macht auf die Gefahr aufmerksam, weckt ggf. die Bewohner und ermöglicht damit den Schutz von Leben sowie Sachwerten.
Die örtliche Alarmierung:
Sie erfolgt über akustische und optische Externsignalgeber – im Allgemeinen Alarmsirenen und Blitzleuchten außen am Gebäude. Der Alarm wird zum Beispiel bei einem Einbruchsversuch ausgelöst und schreckt Einbrecher ab. Zudem werden Passanten und Nachbarn aufmerksam gemacht
Der Fernalarm:
Dieser Alarm wird über eine automatische Übertragungseinrichtung zu einer hilfeleistenden Stelle – zum Beispiel einem Wachdienst – übertragen. Diese Stelle kann dann reagieren und Maßnahmen zur Gefahrenabwehr treffen. Ebenso kann der Alarm auf ein Smartphone übertragen werden.